Gemeinnütziger Trägerverein

Die Verantwortung für die Verwaltung und zweckbestimmte Verwendung der Personal- und Sachkosten sowie die Spendenverwaltung zur Durchführung der Harl.e.kin-Nachsorge obliegt einem gemeinnützigen Trägerverein / gemeinnützige gGmbH. Ein Angebot wie die Harl.e.kin-Nachsorge muss in den jeweiligen Statuten des Vereins zugelassen sein.