Interdisziplinäre Frühförderstellen richten sich an entwicklungsverzögerte (von Behinderung bedrohte) und behinderte Kinder und deren Bezugspersonen und Familien. Ihr Angebot ist interdisziplinär und ganzheitlich und umfasst pädagogische, psychologische, soziale und medizinisch-therapeutische Leistungen. Interdisziplinäre Frühförderstellen sind in Bayern flächendeckend ausgebaut. In jedem Landkreis und in jeder Stadt gibt es mindestens eine Frühförderstelle. Auf Frühförderung haben Familien einen gesetzlichen Anspruch, der in Bundesgesetzen und Landesverordnungen geregelt ist.

Es werden Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum individuellen Schuleintritt und deren Eltern entsprechend der individuellen Möglichkeiten und Notwendigkeiten betreut, um eine optimale Förderung des Kindes zu erzielen.
Für Kinder mit Sinnesschädigungen (blinde, hörgeschädigte, sehgeschädigte und sehgeschädigte mehrfachbehinderte Kinder) gibt es spezielle überregionale Frühförderstellen.

Die Gewährleistung von Frühförderung basiert auf  §§ 30, 55, 56 SGB IX und der Frühförderungsverordnung vom 24. Juni 2003.
Link zum Rahmenvertrag über die Früherkennung und Frühförderung in Bayern: http://www.fruehfoerderung-bayern.de/informations-und-arbeitspapiere/bay-rahmenvertrag-fruehfoerderung/

http://www.aokgesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/by/heilberufe/
vertraege/fruehfoerderung/rv_ifs_01_07_2011_geaendseite5.pdf

Arbeitsstelle Frühförderung Bayern
Harl.e.kin-Nachsorge in Bayern

Seidlstr. 18a
80335 München

T: 089 545898-44
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